Die heutige Landwirtschaft produziert gesunde und qualitativ hochwertige Lebensmittel. Wir verdanken dies unter anderem dem Einsatz von modernem Pflanzenschutz. Dieser schützt unsere Pflanzen vor Unkräutern, Schädlingen, Pilzen und Mykotoxinen und trägt dadurch wesentlich zur Lebensmittelsicherheit und zu gesunden Lebensmitteln bei. Genau gleich wie Medikamente müssen auch Hilfsstoffe gemäss einer genauen Indikation angewendet werden. Eine Reduktion der eingesetzten Menge kann zu einer ungenügenden Wirkung und somit zu Resistenzen führen. Ein vollständiger Verzicht hätte Ertragsausfälle von bis zu 40 Prozent zur Folge. In einzelnen Kulturen wären auch Totalausfälle nicht zu vermeiden. Der unsachgemässe Einsatz von Hilfsmitteln schadet indes der Natur. Dieser Spagat gilt es aber zu machen, für die Gewährleistung von regionalen, hochwertigen Lebensmitteln heute und in der Zukunft.

Dank Dialog vor Ort Verständnis schaffen für moderne Landwirtschaft
Niemand möchte auf tadellose, qualitativ hochwertige, gut verfügbare, regionale Lebensmittel verzichten. Gleichzeitig sind immer noch viele Vorurteile gegenüber dem modernen Pflanzenschutz vorhanden. Es braucht Aufklärungsarbeit, um diese Skepsis zu vermindern. Die IG BauernUnternehmen möchte dazu einen aktiven Beitrag leisten und hat deshalb die Aktion «Pflanzen brauchen Schutz» ins Leben gerufen. Wir möchten zeigen, warum der Pflanzenschutz notwendig ist für die Produktion hochwertiger Schweizer Lebensmittel.
Der Verzicht auf pflegerische Massnahmen hätte weitreichende Folgen.

Ohne Pflanzenschutz weniger qualitativ hochstehende Schweizer Produkte
- Das hohe Qualitätsniveau, welches die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten kennen und schätzen, könnte nicht gehalten werden. Die Folge wären unter anderem vermehrt Würmer und Schorf bei Äpfeln, Schnecken im Salat, faule Kartoffeln und vieles mehr.
- Regionale Lebensmittel sind zurecht sehr beliebt. Die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung unterstützte die Verankerung der Ernährungssicherheit in der Verfassung. Doch die inländische Produktion könnte kaum mehr zur Versorgung der Schweizer Bevölkerung beitragen.
- Lebensmittel würden weniger sicher. So könnten zum Beispiel der Befall mit gefährlichen Pilzgiften (Mykotoxine) oder das Miternten giftiger Unkräuter nicht mehr verhindert werden.
- Weniger gesunde Pflanzen könnten nicht mehr so lang gelagert werden. Das Erntegut würde zum Beispiel nicht mehr vor Pilzbefall geschützt, welcher sich während der Lagerung schnell entwickeln kann.
- Heute hält die Bio-Produktion einen Marktanteil von knapp 10 Prozent. Rund 40 Prozent der Pflanzenschutzmittel sind für den Bio-Landbau zugelassen. Auch Bio kommt nicht ohne modernen Pflanzenschutz aus.
- Beliebte, alte und seltene Sorten könnten viel weniger angeboten werden.
Ohne modernen Pflanzenschutz mehr Importe aus dem Ausland
- Berechnungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gehen von einem Ertragsrückgang bis 40 Prozent aus. Diese Schätzungen gelten auch für die Schweiz. Bei Spezialkulturen wie Reben und Obst oder auch bei Kartoffeln und Gemüse müsste sogar regelmässig mit Totalausfällen gerechnet werden.
- Lokale Lebensmittel würden teurer, da die Produktion aufwendiger wäre und die angebotene Menge kleiner.
- Die fehlenden landwirtschaftlichen Produkte müssten mit zusätzlichen Importen ersetzt werden. Mit der Verlagerung der Produktion ins Ausland steigen aber Risiko und Abhängigkeit. Der umweltbelastende internationale Transport von Lebensmitteln wird gefördert.
- Frische Lebensmittel sind bei uns heute jederzeit verfügbar. Das ist nicht selbstverständlich. Wir Bauern könnten die Ernten nicht mehr schützen und sichere, gesunde Lebensmittel in ausreichender Menge und in hoher Qualität herstellen.
- Uns Bauern würde eine grosse Unterstützung bei der Produktion von Lebensmitteln fehlen, die uns hilft, eine gute Ernte zu erreichen. Dadurch sinkt das landwirtschaftliche Einkommen und der Beruf wird für junge, motivierte Leute unattraktiver.
Was ist «Pflanzenschutz»?
Landwirten stehen verschiedene Bausteine zur Verfügung, die sie je nach Bedarf und Situation miteinander kombinieren, um ihre Pflanzen optimal zu schützen.
Der integrierte Pflanzenschutz gilt als Leitbild des praktischen Pflanzenschutzes. Er umfasst Systeme, in denen alle wirtschaftlich, ökologisch und toxikologisch geeigneten Verfahren in möglichst guter Abstimmung verwendet werden, um Schadorganismen unter der wirtschaftlichen Schadensschwelle zu halten, wobei die bewusste Ausnutzung natürlicher Begrenzungsfaktoren im Vordergrund steht.
Der integrierten Pflanzenschutz ist definiert als eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Der integrierte Pflanzenschutz gehört zur guten fachlichen Praxis (Good Agriculutral Practice – GAP) bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen die Berücksichtigung des integrierten Pflanzenschutzes. Er ist integraler Bestandteil aller Massnahmen, welche die Schweizer Landwirte treffen.

Der integrierte Pflanzenschutz beginnt bereits bei der Auswahl des für die Kulturpflanze geeigneten Standortes, der sachgerechten Bodenbearbeitung, der Wahl des geeigneten Saattermins, Verwendung von gesundem Saatgut einer möglichst gegenüber den vorherrschenden Schadorganismen widerstandsfähigen Sorte, sowie einer ausgewogenen organischen oder mineralischen Düngung. Eine möglichst vielseitige Fruchtfolge sollte eingehalten werden. Gezielte chemische Pflanzenschutzmaßnahmen sollten nach Möglichkeit unter Beachtung entsprechender Bekämpfungsschwellen bzw. Schadensschwellen oder einschlägiger Prognoseverfahren durchgeführt werden.
Im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes kann auch der Biologische Pflanzenschutz eine Rolle spielen. Er umfasst die durch den Menschen gesteuerte Nutzung von Organismen (einschließlich Viren) und deren Leistungen zum Schutz von Pflanzen gegenüber Belastungen durch biotische oder abiotische Faktoren. Beispiele sind der Einsatz von Nützlingen, d. h. Räubern oder Parasiten gegenüber tierischen Schädlingen (beispielsweise Schlupfwespen gegen Maiszünsler) oder von Antagonisten gegen pilzliche Schaderreger (zum Beispiel Coniothyrium minitans gegen S. sclerotiorum, den Erreger der Weißfäule an Raps). In diesem Bereich ist die Schweiz besonders stark.
Zulassung – wie schützt der Staat die Interessen der Bevölkerung?
Pflanzenschutzmittel dürfen in der Schweiz nur in Verkehr gebracht werden, nachdem sie vom Bund zugelassen wurden. Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels erfolgt in der Schweiz in aufwändigen Verfahren, die den Schutz der Anwender und Konsumenten, aber auch der Umwelt und der Nutzpflanzen zum Ziel haben.
Gesunde Pflanzen sind Basis für die Produktion sicherer, gesunder und hochwertiger Lebens- und Futtermittel. Ohne menschliches Zutun und ohne Eingriffe gäbe es keine Lebensmittel. Nicht nur nicht in der benötigten Qualität und Menge, sondern gar nicht.
In einer weit entwickelten Gesellschaft hat sich jedoch ein Gleichgewicht entwickelt zwischen wenigen Produzenten und vielen Konsumenten. Dies bedingte eine grosse Effizienzsteigerung. Die dazu benötigten Hilfsmittel waren neuartige Zuchtmethoden, Pflanzenernährung und Pflanzenschutz. Um die Gesellschaft in Gleichgewicht zu halten, erliess das Volk Gesetze über die Zulassung dieser neuen Technologien. Im Folgenden soll in verständlicher Weise die Zulassung der Pflanzenschutzmittel erklärt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite zum Bewilligungsverfahren des BLW und in der Verordnung über die Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln.
Die wichtigsten Aspekte des Zulassungsverfahrens
Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit. Der Kern jeder Pflanzenschutzmittelzulassung bildet die Prüfung der Wirksamkeit und der Pflanzenverträglichkeit einer Substanz. Um diese Eigenschaften beurteilen zu können, müssen umfangreiche Studien amtlicher oder amtlich anerkannter Forschungsinstitutionen vorgelegt werden. Diese werden von Expertinnen und Experten verschiedener Bundesämter nach internationalen Standards bewertet. Nur wenn sämtliche Anforderungen erfüllt sind, wird die Zulassung erteilt.
Bewertungskriterien für Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit:
- Lokale Relevanz des zu bekämpfenden Schaderregers
- Hinreichende Wirksamkeit
- Pflanzenverträglichkeit (Phytotoxizität)
- Geringste wirksame Aufwandmenge
- Resistenzentwicklung
- Einfluss auf Folge- und benachbarte Kulturen
- Qualität des Ernteguts
- Ökotoxikologische Untersuchungen: Wirkungen auf Nützlinge wie Bienen, Fische, Vögel, etc.
Pflanzenschutzmittelrückstände. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beurteilt die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit des Menschen. Expertinnen und Experten des BLVs prüfen – unterstützt von zahlreichen wissenschaftlichen Studien – die möglichen Schadwirkungen auf die verschiedenen Organsysteme nach kurz- oder langzeitiger Behandlung mit der Testsubstanz. Die wichtigste Zielsetzung dieser Prüfung ist die Abklärung, welche Wirkungen bei welcher Menge zu erwarten sind. Daraus kann auf der Basis eines international gebräuchlichen Verfahrens diejenige Menge abgeleitet werden, bei der beim Menschen mit keiner Gefährdung gerechnet werden muss. Ein gesetzlicher Höchstwert legt die zulässige Menge der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in oder auf Lebensmitteln fest. Der Höchstwert ist so angelegt, dass der vorschriftsmässige Einsatz des Pflanzenschutzmittels für den Menschen kein gesundheitliches Risiko darstellt.
Anwenderschutz. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) beurteilt die Gesundheitsrisiken von beruflichen Anwendern bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Bei der Risikobewertung wird die Exposition der eigentlichen Anwender und Anwenderinnen sowie des Betriebspersonals bei Nachfolgearbeiten beurteilt. Diese wird mit Hilfe von anerkannten Rechenmodellen in den behandelten Flächen abgeschätzt. Das SECO formuliert auch die nötigen Schutzmassnahmen, um den Gesundheitsschutz der beruflichen Anwenderinnen und Anwender bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu gewährleisten.
Umweltverträglichkeit. Die Umweltverträglichkeit wird durch umwelttoxikologische und umweltchemische Studien untersucht. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist für spezifische Fragestellungen im Umweltbereich zuständig. Die Studien zur Umweltchemie und dem Abbau von Pflanzenschutzmitteln muss Laboruntersuchungen – um Rückstände sowie die Abbaubarkeit in Boden, Wasser und Luft abzuschätzen – beinhalten. Auch das Versickerungsverhalten im Boden wird untersucht. Bei Überschreitung bestimmter Abbauzeiten (langsamer Abbau) oder Unterschreitung festgelegter Normwerte im Boden werden die Pflanzenschutzmittel einer zusätzlichen Abklärung, z.B. in Freilandversuchen, unterzogen. Erst wenn alle notwendigen Daten vorliegen, wird eine Zulassung erteilt.
Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen (Nichtzielorganismen). Die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf „Nichtzielorganismen“, d.h. auf Tiere und Pflanzen, die nicht Ziel der Pflanzenschutzmittelanwendung sind, werden von der Ökotoxikologie erfasst. Die Effekte auf diese Lebewesen werden in standardisierten Dosis-Effekt-Studien im Labor und im Freiland untersucht. Folgende Nichtzielorganismen stehen im Focus der Risikobewertung:
- Vögel und Säuger
- Nützlinge und Bienen
- Wasserlebewesen (Fische, Wasserflöhe, Algen, Wasserpflanzen)
- Bodenlebewesen (Regenwürmer, Bodenmikroorganismen).
W-Nummer. Jedes in der Schweiz registrierte Pflanzenschutzmittel ist mit einer W-Nummer gekennzeichnet. Die W-Nummer steht für ein Markenprodukt, das von den Schweizer Behörden für den Schweizer Markt nach international anerkannten Methoden geprüft und zugelassen worden ist.