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Newsletter Oktober 2026

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser

MERCOSUR – ein zweischneidiges Schwert

Das Parlament hat in der letzten Herbstsession das EFTA-Mercosur-Freihandelsabkommen genehmigt (EFTA-Staaten: Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein / MERCOSUR-Staaten: Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay) und beschlossen, die Landwirtschaft mit 517 Millionen Franken und Programme gegen die Entwaldung mit 25 Millionen Franken zu unterstützen.

Was sind nun aber die Vorteile dieses Abkommens? Es stärkt zum einen den Zugang zu einem Markt mit 270 Mio. Konsumenten und verhindert eine Schlechterstellung gegenüber der EU, die 2024 ein eigenes Abkommen abgeschlossen hat. Unsere Exportwirtschaft profitiert von einem Zollabbau in der Höhe von 155 Millionen Franken, was im Verhältnis zur exportierten Ware im Jahre 2025 von mehr als 4 Milliarden Franken (ohne Edelmetalle) mehr als marginal ist, nämlich knapp 4%. Einen weiteren positiven Aspekt erkennen wir in der Absicht, uns weitere Marktzugänge zu sichern, um nicht einseitig abhängig von der EU, den USA und China zu sein. Denn die grössten Rohstoffreserven der freien Welt befinden sich in den Mercosur-Staaten.

Im Gegensatz dazu und aus unserer Sicht ein Nachteil dieses Abkommens, gewährt die Schweiz Mercosur zollfreien Marktzugang für Industrieprodukte. Konkret u.a. zusätzlich 3000 t Rindfleisch, 1000 t Geflügelfleisch, je 200 t Lamm- und Schweinefleisch, insgesamt 2500 t Weizen, 8000 t Mais und Rotwein 50000 hl. Und dieser zollfreie Marktzugang wird den Bauern mit 480 Millionen Franken über sechs Jahre – bedeutet jährlich 80 Millionen Franken – schmackhaft gemacht. Zusätzlich deren 37 Millionen Franken für die sogenannte landwirtschaftliche Absatzförderung, wo das Geld in Schubladen und Papiertigern verpuffen wird.

Rein rechnerisch ist die Bilanz rasch gemacht: 155 Millionen Franken Zollabbau für die Exportwirtschaft und 80 Millionen Franken rückzahlbare Investitionskredite für unsere Bauernbetriebe!

Wir importieren heute 5000 t Rindfleisch aus den Mercosur-Staaten und gewähren neu zusätzliche 3000 t. Der aufstossende Punkt ist, dass diese 3000 t ausserhalb der WTO-Zollkontingente ausgehandelt wurden, was für uns nicht nachvollziehbar ist. Welche Folgen eine Lockerung des Grenzschutzes für die produzierende Landwirtschaft in der Schweiz hat, zeigte die Liberalisierung des Käsemarktes deutlich auf. Wir befürchten, dass sich der Strukturwandel bei der Fleischverarbeitung analog der Milchwirtschaft mit verheerenden Folgen entwickeln wird. Denn innerhalb von zehn Jahren sank die Zahl der Verkehrsmilchproduzenten um unglaubliche 26% und das ist ein doppelt so starker Rückgang als bei den Landwirtschaftsbetrieben mit 13%. Und gleichzeitig haben die Importe stark zugenommen. Die Käseimporte haben sich seit 2007 nahezu verdreifacht. Im Jahre 2024 importierte die Schweiz erstmals mehr Dauermilchwaren als sie exportierte, der Handelssaldo betrug minus 12,9 Millionen Kilogramm Vollmilchäquivalente. Noch alarmierender präsentiert sich die Situation beim Weichkäse: im Jahre 2025 exportierte die Schweiz insgesamt 2,1 Millionen Kilogramm Vollmilchäquivalente und importierte deren 47,2 Millionen Kilogramm. Aufgrund dieser Entwicklung laufen wir Gefahr eines massiven Rückgangs unserer einheimischen Fleischproduzenten, da die Verkaufspreise die steigenden Produktionskosten schlichtweg nicht mehr decken werden.

Wir anerkennen den volkswirtschaftlichen Nutzen von Freihandelsabkommen und deren Bedeutung für unsere Exportindustrie. Denn sie schafft Wertschöpfung, mit welcher auch die Landwirtschaft mitfinanziert wird. Beim vorliegenden Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten gewähren wir erstmals 25 bilaterale Zollkontingente ausserhalb der WTO-Kontingente, und dies bei äusserst sensiblen Agrarprodukten wie Rindfleisch, Schweinefleisch, Wein, Milch, Rahm und Butter.

Vor bereits sechs Jahren haben wir die Industriezölle abgeschafft und schon damals gab es sehr viel Skepsis innerhalb der Landwirtschaft, aber schlussendlich stimmten die Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft der Abschaffung der Industriezölle doch zu. In der damaligen Debatte waren die Agrarzölle ein Hauptthema. So sagte der zuständige Bundesrat betreffend zukünftige Entwicklungen bei den Agrarzöllen am 4. Juni 2020 im Nationalrat: «Nein – und das habe ich, glaube ich, sehr deutlich gesagt – der Bundesrat hat weder jetzt noch in einem zukünftigen Vorhaben die Absicht, die Agrarzölle zu senken».

Dieses Versprechen wird mit dem Mercosur-Abkommen eigentlich gebrochen und das ist mit ein Grund, warum gerade wir von der Landwirtschaft sehr kritisch sind.

Abkommen zwischen zwei völlig unterschiedlich grossen Landwirtschaftssystemen

In der Schweiz gab es im letzten Jahr noch etwas über 46000 Landwirtschaftsbetriebe mit einer durchschnittlichen Fläche von rund 22 Hektaren. Unsere Landwirtschaft ist kleinräumig, stark familiengetragen und wesentlich durch Tierhaltung geprägt. Sie produziert in einem Hochkostenland, auf teils schwierigem Gelände und mit strengen Vorgaben bezüglich des Tierwohls, des Umwelt- und Gewässerschutzes, des Pflanzenschutzes, der Raumplanung und des Bauens. Die Löhne sind hoch, die Bodenpreise sind hoch, und aufwendige Bewilligungsverfahren gehören zum Alltag. In den Mercosur-Staaten sind die natürlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen völlig anders. Dort gibt es grosse zusammenhängende Flächen, günstigere Produktionsbedingungen, tiefe Arbeits- und Landkosten sowie andere regulatorische Rahmenbedingungen, die eine ganz andere Produktion ermöglichen. Das ist die wirtschaftliche Realität. Auch wenn die importierten Produkte die schweizerischen Anforderungen an das Produkt erfüllen müssen, sind die Produktionsbedingungen und die Prozessstandards nicht deckungsgleich. Mittelfristig wird in der Schweizer Landwirtschaft mit jährlichen Wertschöpfungseinbussen von 70 bis 115 Millionen Franken gerechnet. Über die sechs Jahre von 2028 bis 2033 entspricht dies rechnerisch einer Grössenordnung von 420 bis 690 Millionen Franken, und die langfristigen Auswirkungen sind darin noch nicht verlässlich erfasst.

Wir können unseren Bauernfamilien nicht immer höhere Anforderungen auferlegen, ihnen gleichzeitig zusätzlichen Preisdruck zumuten und danach erklären, sie müssten nun einfach wettbewerbsfähiger werden. Wer mehr Wettbewerb beschliesst, muss auch die Voraussetzungen schaffen, damit die Betroffenen in diesem Wettbewerb bestehen können. Mit 80 Millionen Franken pro Jahr werden dafür der Landwirtschaft zinslose Investitionskredite zur Verfügung gestellt, für Ställe und Betriebsgebäude, für produktivitätssteigernde Massnahmen, für bessere Lagerhaltungen und für Hofübernahmen. Es handelt sich hierbei explizit um Kredite, die zurückbezahlt werden müssen.

Unsere Bauernbetriebe werden im wahrsten Sinne des Wortes zum Bauernopfer und einem solchen ungleichen Kuhhandel kann nicht zugestimmt werden!

DigiFLUX – Unser gemeinsamer Einsatz trägt Früchte

Der Ständerat und die WAK-N haben der parlamentarischen Initiative Stark 25.451 bzw. der Standesinitiative des Kantons Bern 25.305 Folge gegeben. Die Initiativen verlangen, die Mitteilungspflicht für Lieferungen von Nährstoffen aufzuheben und jene für Pflanzenschutzmittel abzuschwächen. Die WAK-S hat nun den Auftrag, entsprechende Gesetzesanpassungen auszuarbeiten. Sie hat mit dem Bundesamt für Landwirtschaft offene Fragen geklärt und will im Januar 2027 die Kantone und den Bauernverband anhören. Eine Vernehmlassungsvorlage sollte im Lauf des Frühjahrs 2027 vorliegen.

Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den zuständigen Ständerätinnen und Ständeräten für die aktive Unterstützung. Unsere Erwartungen an die entsprechenden Gesetzesanpassungen erfahren keine Änderungen. Wir zählen darauf, dass dies auch so umgesetzt wird, nämlich:

  • Keine Mitteilungspflicht für Mineraldünger- und Kraftfutterlieferungen (Aufhebung Art. 164a LwG)
  • Starke Vereinfachung der Mitteilungspflicht für PSM-Lieferungen (Anpassungen an Art. 164b und Art. 165fbis LwG)
  • Keine Meldepflicht für die Anwendung von PSM (Anpassung an Art. 165fbis LwG)
  • Klare Regelung bzgl. Verwendung der Daten (Anpassung an Art. 165fbis LwG)

Gönnertreffen 2027 am 13. Januar 2027 beim Forschungszentrum Syngenta in Stein AG

Bitte Datum reservieren, die Einladung folgt auf Mitte November.

Freundliche Grüsse
Euer Samuel Guggisberg, Präsident IG BauernUnternehmen

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