Übers Ziel hinaus!

von Redaktion

NEIN zur „Hornkuh-Initiative“

Nein zur «Hornkuh-Initiative». Dieses Anliegen gehört nicht in die Schweizer Bundesverfassung. Die Volksinitiative „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“ wurde von einer kleinen Gruppe rund um den Bergbauern Armin Capaul eingereicht.

Ausgangslage

Die Volksinitiative „Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)“ wurde von einer kleinen Gruppe rund um den Bergbauern Armin Capaul eingereicht. Sie möchte mit finanziellen Anreizen erreichen, dass mehr Bauernbetriebe Kühe und Ziegen mit Hörnern halten. Die Enthornung sei für die betroffenen Tiere schmerzhaft, komme einer Verstümmelung gleich und verletze die Würde der Tiere. Da die Haltung von Tieren mit Hörnern arbeits- und platzintensiver ist, verlangen die Initianten Direktzahlungen. Wie hoch diese sein sollen, wäre Sache von Parlament und Bundesrat. Sie würden durch Kürzungen bei anderen Beiträgen an die Landwirtschaft kompensiert.

Positionen der IG BauernUnternehmen

  • Horn-Zahlungen gehören nicht in die Schweizer Bundesverfassung. Eine gesetzliche Grundlage für Hörnerbeiträge besteht bereits, es braucht dafür keinen zusätzlichen Verfassungsartikel.
  • Die Initiative bedeutet einen weiteren Eingriff in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Landwirte. Diese sollen selber entscheiden, ob eine Enthornung sinnvoll ist oder nicht, unabhängig von Direktzahlungen oder Vorschriften. Der Entscheid soll vielmehr aufgrund der kompetenten Einschätzung der Landwirtinnen und Landwirte bezüglich Platzverhältnissen, Sicherheitsüberlegungen und Tierwohl erfolgen.
  • Die Schweizer Landwirtschaft soll nicht durch einen immer noch dichteren Direktzahlungs-Dschungel erstickt werden. Im Gegenteil: Es gilt möglichst viele unsinnige Direktzahlungen abzuschaffen und damit wieder vermehrt das Unternehmertum in den Vordergrund zu stellen. Die Initiative geht somit in die falsche Richtung.
  • Das Entfernen der Hörner ist gemäss Tierschutzgesetzgebung klar geregelt und das Tierwohl ist dadurch nicht übermässig beeinträchtigt. Das Tierwohl hängt viel mehr von der Haltung der Tiere ab. Und dieses könnte sich für behornte Tiere sogar verschlechtern, weil diese eher in Anbindehaltung statt Freilaufställen gehalten werden. Damit kommen sie zu weniger Bewegungsfreiheit und Sozialkontakten. Dies wäre für die Tiere eine grössere Beeinträchtigung als das Enthornen.  

 

Deshalb: Nein zur Hornkuh-Initiative

Für mehr unternehmerische Verantwortung in der Schweizer Landwirtschaft.

 

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