«Kassensturz» geht der Trinkwasser-Initiative auf den Leim»
von Redaktion
Klein Report, 20. Mai 2021

Im Initiativtext steht klipp und klar: „Tierbestand, der mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann“ soll eine Bedingung zum Erhalt von Direktzahlungen werden. Auch für viele Bio-Betriebe ist diese Vorschrift nicht tragbar, was auch deren breite Ablehnung erklärt. Dass dies einer der Pferdefüsse der Initiative ist, hat auch den Initiantinnen und Initianten gedämmert. Deshalb versuchen sie seit geraumer Zeit, nur noch von Importfutter zu sprechen. Es entspricht aber ganz klar nicht dem Initiativtext und ist irreführend. Doch die Absicht dahinter ist offensichtlich: So wird versucht, die Stimmbevölkerung zu einem Ja zu bewegen. Dies entgegen dem Initiativtext. Der „Kassensturz“ hat diese faktisch falsche Argumentation kaltschnäuzig übernommen und verbreitet. Doch: Im Radio- und Fernsehgesetz ist das sogenannten Sachgerechtigkeitsgebot festgeschrieben. Dieses besagt, dass dem Publikum ein möglichst zuverlässige Bild über ein Thema vermittelt wird. Das Sachgerechtigkeitsverbot wurde eindeutig verletzt, wie die Ombudsstelle der SRG nun bestätigt. Damit hat der „Kassensturz“ eine rote Linie überschritten. Das zeigt letztlich einmal mehr, um welche unüberlegte Mogelpackung es sich bei der Trinkwasser-Initiative handelt.
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Artikel Kleinreport: «Importfutter»: «Kassensturz» geht der Trinkwasser-Initiative auf den Leim