Das vorliegende Vertragspaket Schweiz – EU ist klar abzulehnen, denn es gefährdet die Schweizer Landwirtschaft massiv
von Redaktion
Medienmitteilung | 20. Oktober 2025

Das vorliegende Vertragspaket Schweiz – EU ist klar abzulehnen, denn es gefährdet die Schweizer Landwirtschaft massiv
Wichtige Neuerungen im Vertragspaket Schweiz – EU sind die dynamische Rechtsübernahme, ein politischer Dialog zur Steuerung und die Einbindung in EU-Programme, was den Rahmen der bisherigen, sektoriellen Bilateralen erweitert. Das Paket aktualisiert wichtige bestehende Binnenmarktabkommen, beispielsweise zu den Bereichen Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr, technische Handelshemmnisse und Landwirtschaft. Zudem werden neue, spezifische Abkommen in Bereichen wie Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit abgeschlossen. Der wichtigste institutionelle Schritt ist die Einführung der dynamischen Rechtsübernahme im Integrationsverfahren im Verbund mit dem Ausgleichsmechanismus für bestimmte Bereiche des Binnenmarktrechts. Dabei übernimmt die Schweiz neue, aktuelle EU-Rechtsakte, ohne diese einzeln prüfen zu können.
Der Bundesrat hat das bisherige Abkommen in zwei Teile unterteilt, und zwar in ein Lebensmittelsicherheitsabkommen und ein Landwirtschaftsabkommen. Die Schweiz muss die Normen der EU dynamisch übernehmen und kann keinen eigenen Weg mehr gehen, ohne Ausgleichsmassnahmen zu riskieren. Da der Beschluss zur Übernahme nur unter dem Risiko möglicher Ausgleichsmassnahmen ausbleiben kann, wird die Autonomie der Schweiz in der Rechtsetzung entgegen der Ansicht des Bundesrates massgeblich beschränkt. Die Strategie «Vom Hof auf den Tisch» umfasst Massnahmen entlang der gesamten Lebens-mittel kette: von der Erzeugung bis zum Verbrauch und beinhaltet auch spezifische Ziele «zur Förderung einer nachhaltigen Ernährung». Damit sollen auch die Konsumenten bevormundet und auf fleisch- oder zuckerarme Ernährung getrimmt werden – was sich letztlich auch auf die Lebensmittelproduzenten auswirkt.
Entgegen dem Vernehmlassungsbericht verliert der Bund durch den Nachvollzug im Lebensmittelrecht aber auch an Souveränität in der Landwirtschaft. Denn viele Regeln der Lebensmittelsicherheit, die mit dem Abkommen dynamisiert werden sollen, haben eine grosse agrarpolitische Relevanz. Wir befürchten, dass die Abkommen den administrativen Aufwand in der Landwirtschaft zusätzlich erhöhen, beispielsweise in-dem die Kontrolltätigkeiten bis auf Betriebsebene noch weiter ausgebaut werden. Schliesslich sind im Geltungsbereich des Landwirtschaftsabkommens neu auch Ausgleichsmassnahmen möglich, obwohl keine Pflicht zur Übernahme neuen Rechts besteht. Ein Fehlverhalten im Agrarteil könnte damit legale Ausgleichsmassnahmen auslösen, wobei unklar ist, welches Fehlverhalten gemeint sein kann. Im Unterschied zum Lebensmittelsicherheitsabkommen ist für die Auslegung des Landwirtschaftsabkommens allein das Schiedsgericht zuständig.
Die Folgen einer Annahme dieses Vertragswerks wären für die Schweizer Landwirtschaft gravierend. Nämlich: Aushebelung unserer Mitwirkungsverfahren, drohende Ausgleichsmassnahmen, EU-Kontrolleure auf unseren Betrieben, Qualitätsverluste, erstickende Bürokratie für Bauernmärkte, Direktvermarkter, Vereine, Volksfeste, Schulanlässe und schliesslich zusätzliche Kontrollen und Kosten für Gastronomie, Hotellerie und Kantinen von Unternehmen.
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